Dichtheitsprüfung von Kanälen und Schächten

Die Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen richtet sich nach den Vorschriften der Europanorm EN 1610. Nach dieser Norm sind Dichtheitsprüfungen künftig durch Druckbeaufschlagung mit Wasser, mit Luft oder durch Beaufschlagung mit einem Vakuum zulässig. Unsere geschulten Fachkräfte führen alle Varianten der Dichtheitsprüfung durch.

Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist in jedem Falle eine aussagekräftige Dokumentation in Form von EDV-gestützten Prüfprotokollen.


Zu unserer Leistungspalette gehören:

Ganze Haltungen

Dichtheitsprüfung ganzer Haltungen

Dichtheitsprüfungen ganzer Haltungen im Rahmen von Bau- und Gewährleistungsabnahmen bzw. bei Untersuchungen des Kanal-Altbestandes führen wir mit dem System MU "Pipe Control" nach "Verfahren W" oder "Verfahren L" der Europanorm EN 1610 durch. Die Kanalhaltung wird beidseitig durch Rohrblasen oder -absperrkörper verschlossen und durch Pipe Control mit definiertem Luft- bzw. Wasserdruck beaufschlagt. Die SPS-Steuerung des Systems regelt den Druck der Rohrblasen ebenso wie die bei Druckabfall erforderliche Wasserzugabe und zeichnet alle Betriebsparameter ebenso in Echtzeit auf, wie das Prüfergebnis.

Prüfergebnis

Rohrverbindungen

Dichtheitsprüfung einzelner Rohrverbindungen

Die Dichtheitsprüfung einzelner Rohrverbindungen führen wir optional mit den Prüfsystemen KAMPAC (Rausch) oder DIRA (Rausch) durch, die jeweils in Nennweiten von DN 200 bis DN 600 einsetzbar sind.

KAMPAC ist ein pneumatischer Prüfpacker mit definiertem Prüfraumvolumen, der von einem Kamerafahrwagen aufgenommen und an der zu beprüfenden Muffe positioniert wird. Eine in den Prüfraum fest integrierte Kreis- und Schwenkkopfkamera hilft nicht nur bei der exakten Positionierung des Packers, sondern vermittelt darüber hinaus einen direkten optischen Eindruck der beprüften Rohrverbindung. KAMPAC führt die Prüfung mit Luft gemäß EN 1610 durch. Das tragbare System in Kofferausführung ist hoch mobil und kann daher auch in nicht anfahrbaren Bereichen eingesetzt werden. Eine integrierte SPS-Steuerung managt den gesamten Prüfablauf einschließlich Aufzeichnung der Resultate und Befüllung bzw. Nachfüllen des jeweiligen Druckmediums.

Alternativ zu KAMPAC kann auch das eigens für die Prüfung von Anschlußstutzen entwickelte System DIRA bei der Untersuchung von Rohrverbindungen eingesetzt werden.

Anschlußstutzen

Dichtheitsprüfung von Hausanschlußeinbindungen

Vielfach werden in der Praxis Hausanschlußeinbindungen nicht mit der gleichen Konsequenz auf Dichtheit untersucht wie Rohrverbindungen, obwohl das Leckagepotential im Anschlußbereich mindestens ebenso hoch ist. Desgleichen fehlen oft schlüssige Aussagen zur Dichtheit von sanierten Hausanschlüssen.

Das Prüfsystem DIRA (Rausch) macht mit solchen Erkenntnisdefiziten konsequent Schluß. DIRA besteht aus zwei flexibel miteinander verbundenen pneumatischen Dichtkissen und einer zwischen ihnen in den Anschluß einfahrbaren Satellitenblase. Sind alle drei Dichtkörper mit Preßluft beaufschlagt, bilden sie zusammen einen Prüfraum im Bereich des Anschlußstutzens, der in Anlehnung an die Werte der EN 1610 mit Luftdruck beprüft werden kann. Der gesamte Prüfvorgang ist auch hier durch SPS-Steuerung vollständig automatisiert, wird EDV-technisch aufgezeichnet und in einem Prüfverlaufsprotokoll dokumentiert.

  • Dichtheitsprüfsystem mit Prüfpacker Vario-Kampac zur Prüfung von Rohrabschnitten und Rohrabzweigern bzw. Hausanschlusseinbindungen von DN 200- DN 600 
  • Variabler Prüfraum durch teleskopierbare Stange 
  • Kreis- und Schwenkkopfkamera mit Dichtblase zur Positionierung des Packers und der Dichtblase sowie zur Überwachung und Dokumentation

Detaillierte Verfahrensbeschreibung:

Beim Vario-Kampac handelt es sich um eine Anordnung von zwei Prüfpackern, die durch eine teleskopierbare Schiebestange miteinander verbunden sind, um so den Prüfraum bis zu einer Länge von 5m variieren zu können. Zwischen den Prüfpackern ist an einem der Packer eine Kreis- und Schwenkkopfkamera installiert.Ähnlich wie beim Satellitensystem ist auf der Hauptkamera eine spezielle Vorrichtung zur Aufnahme einer gefederten bzw. flexiblen Halterung montiert.An dieser Halterung wird die Dichtblase adaptiert, die wiederum über die Kreis- und Schwenkbewegung der Kamera im Hausanschluss positioniert wird. In Kombination mit den Modulen der M-Serie kann die Dichtblase nun bis zu 5 Meter in die Hausanschlussleitung eingefahren werden.Durch die Kamera wird der gesamte Vorgang beobachtet. Ist die Prüfeinheit positioniert, werden die Dichtkissen im Hauptkanal und die Dichtblase im Abzweiger mit Druckluft befüllt.Nun kann der eigentliche Prüfvorgang zur Dichtheitsprüfung der Hausanschlusseinbindung durch Zugabe des Prüfdrucks beginnen.Das Prinzip ist das gleiche wie bei der Muffenprüfung und wird auch über das entsprechende Software-Modul im Pipe Commander protokolliert.

Die Steuereinheit kann mit dem Packersystem Vario-Kampac auch zur Dichtheitsprüfung von Muffen, Abschnitten und Hausanschlusseinbindungen mit Wasser eingesetzt werden.

Mit DIRA lassen sich im übrigen auch partielle Gewebeauskleidungen wie der K-Liner von bis zu 7 m Länge nach abgeschlossener Sanierung auf Dichtheit prüfen.

Prüfverlaufsprotokoll

Schachtbauwerke

Dichtheitsprüfung von Schachtbauwerken

Schachtbauwerke werden gemäß Euronorm EN 1610 nach Verfahren W durch durch eine Füllstandsprüfung mit Wasser geprüft, indem alle Zuläufe zum Schacht mit Absperrkörpern geschlossen und das Bauwerk bis Schachtoberkante gefüllt wird.

Dann wird über einen Prüfzeitraum von 30 Minuten die Füllhöhe im Schacht gemessen. In der Praxis werden jeweils vier Schächte zeitgleich beprüft, um eine wirtschaftliche Durchführung sicherzustellen.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Wasserverlust nach 30 Minuten nicht mehr als 0,4 l pro Quadratmeter der Schachtoberfläche bis zum Wasserpegel beträgt. Ein EDV-Programm berechnet anhand der ermittelten Schacht- und Meßdaten, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht und gibt ein entsprechendes Protokoll aus.

Grundstücke

Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gem SüwVO Abw

Mit Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag am 27.02.2013 die Änderung der Landeswassergesetztes NRW bezogen auf die Zustands- und Funktionsprüfung (ehem. Dichtheitsprüfung) bei privaten Abwasserleitungen beschlossen.

Am 8. November 2013 wurde die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (Süw VO Abw) im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und ist somit seit dem 09. November 2013 rechtkräftig http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm.

Hintergrund ist die hohe Belastung der Umwelt durch Versickerung von Abwässern aus defekten Kanälen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Abwasser- und Mischwasserkanäle von häuslichen Abflüssen bis zur Grundstücksgrenze bzw. in das kommunale Rohrsystem. Ebenso führt fehleingeleitetes Wasser zu einer ungewollten Belastung der Kläranlage und treibt somit die Abwassergebühr unnötig in die Höhe. 

Für Neubauten gehört eine solche Dichtheitsprüfung DIN EN 1610 zur Abnahme des Kanalanschlusses. Jeder Bauherr sollte darauf achten, dass vor der Abnahme des Kanalsystems eine Prüfung durchgeführt wird. 

Bei bestehenden Abwassersystemen außerhalb von Wasserschutzzonen gibt es keine Prüfpflicht mehr. Im privaten Bereich bei Abwassersystemen im Bestand ist die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen nur noch in Wasserschutzzonen vorgeschrieben. Bei Errichtung vor dem 01.01.1965 mit Frist bis 31.12.2015 und bei Errichtung nach dem 01.01.1965 mit Frist bis 31.12.2020. Die Prüfung ist nach 30 Jahren zu wiederholen. Die Art der Prüfung bzw. der Umfang einer Prüfung richtet sich nach der Wasserschutzzone. Gleiches gilt wenn eine Prüffrist durch eine gemeindliche Satzung festgelegt wurde.

 

Es erfolgt die Rohrreinigung mit anschließender TV-Inspektion und falls nötig eine Wasserfüllstandsprüfung nach DIN 1986-30. Hierüber erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation. Als Orientierungshilfe gibt es den "Bildreferenzkatalog private Abwasserleitungen" http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Bildreferenzkatalog-Private-Abwasserleitungen-MKULNV.pdf

Sollten bei der TV-Inspektion optische Mängel erkannt werden, erhalten Sie von uns im Rahmen einer ausführlichen Prüfung und Auswertung durch unsere Kanalsanierungsberater einer Sanierungskonzept für das betroffene Kanalsystem. 

Nach einer notwendigen Sanierung entspricht Ihr Abwasserkanal den geltenden Vorschriften und wird ordnungsgemäß betrieben. 

Sollte ein Kontrollschacht oder ein Revisionsschacht im Keller oder außerhalb des Gebäudes auf Grund der Prüfung oder wegen Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, bieten wir Ihnen die Herstellung eines solchen Schachtes ebenfalls an.

Häufig gestellte Fragen:

Was muss geprüft werden nach SüwVo Abw?

Geprüft werden müssen die privaten erdverlegten Abwasserleitungen, die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (Schmutzwasser mit Niederschlagswasser) führen. Dazu gehören die Grundleitungen unter dem Haus und der Kanalanschluss aber auch Leitungen auf Grundstücken mit Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben. Es sind alle Bestandteile Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage zu prüfen, sowohl natürlich die Lei­tungen, als auch Kontroll-/Übergabeschächte, Reinigungsöffnungen etc. Ausgenommen von der Prüfpflicht sind Regenwasserleitungen.

Für bestehende häusliche Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzzonen wird landesweit keine Prüfung vorgeschrieben!


Bis wann muss ich die Abwasserleitungen prüfen lassen?

Bei Neubau oder nach wesentlicher Änderung (insbesondere bei einer Sanierung/Erneuerung) müssen private Abwasserleitungen unverzüglich geprüft werden.

Häuslichen Abwasserleitungen, Errichtung nach dem 01.01.1965 Frist bis 31.12.2020 

Wichtig: 
Wenn Sie die Prüfung der Zustands– und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte schon vor Ihrer vorgeschrieben Frist durchführen lassen wird die Gültigkeit trotzdem erst ab dem Datum der Frist gerechnet. 

(Bsp. die Prüfung wird am 15.01.2014 durchgeführt - die 30 Jahre Gültigkeit werden erst ab dem 31.12.2015/2020 berechnet, also bis 31.12.2045/2050. 

Für bestehende häusliche Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzzonen wird landesweit keine Prüfung vorgeschrieben! 

Gewerbliche Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten: 

Industriellen oder gewerblichen Abwasserleitungen, Errichtung nach dem 01.01.1990 Frist bis 31.12.2020

Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.


Welche Prüfverfahren sind zugelassen?

Bei Neubau oder erneuerten Abwasserleitungen ist grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser oder Luft durchzuführen (DIN EN 1610). Wenn der AG keine Angaben über Lage, Länge und Dimensionen der Leitungen machen kann, ist auch hier vorab eine TV-Inspektion notwendig, da sonst die zulässige Verlustmenge bei der Dichtheitsprüfung nicht errechnet werden kann.

Bei bestehenden Leitungen ist die Kamerauntersuchung als Prüfung ausreichend.

Die Kommune hat die Möglichkeit in Ihrer Satzung das Prüfverfahren vorzuschreiben.


Welche Dokumentation erhalte ich nach der Prüfung und was mache ich damit?

Sie erhalten

  • einen Bestandsplan / eine Lageplanskizze, 
  • eine Fotodokumentation der Örtlichkeit und 
  • bei optischer Prüfung: 
    • eine CD/DVD mit den Befahrungsvideos, 
    • Haltungs- / Schachtberichte und 
    • ein BerichtBilddokumentation festgestellter Schäden oder 
  • bei Prüfung mit Luft oder Wasser: die Prüfprotokolle mit allen wesentlichen Parametern 
  • Bescheinigung über das Ergebnis einer Zustands- und Funktionsprüfung gemäß SüwVO Abwasser.


Ein Muster für eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Zustands- und Funktionsprüfung gemäß SüwVO Abwasser mit hilfreichen Hinweisen zu den zugehörigen Dokumentationsunterlagen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) herausgegeben.

Sie erhalten von uns die erforderlichen Protokolle mit Lageplan in 2-facher Ausfertigung.

Eine dieser Ausfertigungen behalten Sie für Ihre Unterlagen und die andere leiten Sie an die zuständige Behörde weiter.


Wie kann ich selber die Ergebnisse der Prüfung einschätzen?

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) hat ein einen Bildreferenzkatalog als Orientierungshilfe zur Schadensbeurteilung und zur Festlegung von Sanierungsfristen und –prioritäten herausgegeben. Diese Dokumente finden Sie hier http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm#recht

Fällt die Prüfung positiv aus, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei einem negativen Ergebnis muss in Abhängigkeit der Schäden eventuell saniert werden: Schwere Schäden unverzüglich und mittlere Schäden in einem Zeitrahmen von bis zu zehn Jahren.


Wie oft müssen Abwasserleitungen auf Zustand- und Funktionsfähigkeit geprüft werden?

Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind entsprechend der Verordnung abweichend von der DIN 1986 Teil 30 jeweils erst nach 30 Jahren einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen.

Nach altem Recht zwischen 1996 und 2013 bereits durchgeführte Prüfungen können als Erstprüfungen anerkannt werden, sofern sie den damaligen Anforderungen entsprochen haben.